Oberschule Elstal

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Abschlüsse an Oberschulen


Die nachfolgende Übersicht zeigt die Mindestanforderungen für die einzelnen Abschlüsse auf, die unsere Schüler nach aktueller Sekundarstufe I - Verordnung am Ende der Jahrgangsstufe 10 erreichen können.

Generell gilt:

Die Fächer sind eingeteilt in
Fächergruppe I:
Deu, Ma, En, Wahlpflicht I (WAT / Frz / Nat)
Fächergruppe II:
alle anderen Fächer

 

erweiterter Hauptschulabschluss / erweiterte Berufsbildungsreife

B-Kurs-Noten werden in A-Kurs-Noten umgerechnet, in dem sie um eine Notenstufe aufgewertet werden.
Diesen Abschluss erhält,
  • wer keine Note 6 hat
  • max. 1x Note 5 hat (kein Ausgleich nötig)
    oder
    2x Note 5 hat (allerdings nicht gleichzeitig in Mathematik und Deutsch)
    und diese jeweils durch ein anderes Fach mit mindestens Note 3 ausgleichen kann.
    (Dabei kann eine 5 in Fächergruppe I nur durch ein Fach der Fächergruppe I ausgeglichen werden.)

 

Realschulabschluss / Fachoberschulreife

Diesen Abschluss erhält,

  • wer mindestens 2 B-Kurse mit Mindestnote 4 hat
    (Ausgleich von 1x B-Kurs mit Note 5 durch einen A-Kurs mit Mindestnote 2
    oder einen anderen B-Kurs mit Mindestnote 3 möglich)
  • und in den A-Kursen die Mindestnote 3 aufweist
    (Ausgleich von 1x A-Kurs mit Note 4 durch einen anderen A-Kurs mit Mindestnote 2
    oder einen anderen B-Kurs mit Mindestnote 3 möglich)
  • und alle anderen Fächer einen Durchschnitt von 3,0 ergeben
    (Ausgleich von 1x Note 5 im Rahmen der Durchschnittsbildung zu mind. 3,0 möglich,
    Note 6 darf nicht vorkommen)

    Es darf nur eine Ausgleichsmöglichkeit in Anspruch genommen werden!
    Ausfälle in FG1 müssen auch in FG1 ausgeglichen werden.

 

Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe

Diesen Abschluss erhält,

  • wer mindestens 3 B-Kurse mit Mindestnote 3 hat
    (Ausgleich von 1x B-Kurs mit Note 4 durch einen A-Kurs mit Mindestnote 1
    oder einen anderen B-Kurs mit Mindestnote 2 möglich)
  • und im A-Kurs die Mindestnote 2 aufweist
    (Ausgleich einer Note 3 durch einen B-Kurs mit Mindestnote 2 möglich)
  • und in mindestens zwei weiteren Fächern Note 2 erreicht
  • und alle anderen Fächer einen Durchschnitt von 3,0 ergeben
    (Ausgleich von 1x Note 4 und 1x Note 5 im Rahmen der Durchschnittsbildung zu mind. 3,0 möglich,
    Note 6 darf nicht vorkommen)

    Es darf nur eine Ausgleichsmöglichkeit in Anspruch genommen werden!
    Ausfälle in FG1 müssen auch in FG1 ausgeglichen werden.

 

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