Die nachfolgende Übersicht zeigt die
Mindestanforderungen für die einzelnen Abschlüsse auf, die unsere
Schüler nach aktueller Sekundarstufe I - Verordnung am Ende der
Jahrgangsstufe 10 erreichen können.
Generell gilt:
Die
Fächer sind eingeteilt in
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Fächergruppe I:
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Deu, Ma, En, Wahlpflicht I (WAT / Frz / Nat) |
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Fächergruppe II:
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alle anderen Fächer |
erweiterter
Hauptschulabschluss / erweiterte Berufsbildungsreife
B-Kurs-Noten
werden in A-Kurs-Noten umgerechnet, in dem sie um eine Notenstufe
aufgewertet werden.
Diesen
Abschluss erhält,
Realschulabschluss /
Fachoberschulreife
Diesen Abschluss erhält,
- wer mindestens 2 B-Kurse mit Mindestnote 4 hat
(Ausgleich von 1x
B-Kurs mit Note 5 durch einen A-Kurs mit Mindestnote 2
oder einen anderen
B-Kurs mit Mindestnote 3 möglich)
- und in den A-Kursen die Mindestnote 3 aufweist
(Ausgleich von 1x
A-Kurs mit Note 4 durch einen anderen A-Kurs mit Mindestnote 2
oder einen anderen
B-Kurs mit Mindestnote 3 möglich)
- und alle anderen Fächer einen Durchschnitt von
3,0 ergeben
(dabei keine Note
6)
Es darf nur eine
Ausgleichsmöglichkeit in Anspruch genommen werden!
Ausfälle in FG1 müssen auch in FG1 ausgeglichen werden.
Berechtigung zum Besuch der
gymnasialen Oberstufe
Diesen Abschluss erhält,
- wer mindestens 3 B-Kurse mit Mindestnote 3 hat
(Ausgleich von 1x
B-Kurs mit Note 4 durch einen A-Kurs mit Mindestnote 1
oder einen anderen
B-Kurs mit Mindestnote 2 möglich)
- und im A-Kurs die Mindestnote 2 aufweist
(Ausgleich einer Note
3 durch einen B-Kurs mit
Mindestnote 2 möglich)
- und in mindestens zwei weiteren Fächern Note 2
erreicht
- und alle anderen Fächer einen Durchschnitt von
3,0 ergeben
(dabei keine Note 6, maximal 1x Note 5)
Es darf nur eine
Ausgleichsmöglichkeit in Anspruch genommen werden!
Ausfälle in FG1 müssen auch in FG1 ausgeglichen werden.