Die nachfolgende Übersicht zeigt die
Mindestanforderungen für die einzelnen Abschlüsse auf, die unsere
Schüler nach aktueller Sekundarstufe I - Verordnung am Ende der
Jahrgangsstufe 10 erreichen können.
Generell gilt:
Die
Fächer sind eingeteilt in
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Fächergruppe I:
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Deu, Ma, En, Wahlpflicht I (WAT / Frz / Nat) |
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Fächergruppe II:
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alle anderen Fächer |
erweiterter
Hauptschulabschluss / erweiterte Berufsbildungsreife
B-Kurs-Noten
werden in A-Kurs-Noten umgerechnet, in dem sie um eine Notenstufe
aufgewertet werden.
Diesen
Abschluss erhält,
Realschulabschluss /
Fachoberschulreife
Diesen Abschluss erhält,
- wer mindestens 2 B-Kurse mit Mindestnote 4 hat
(Ausgleich von 1x
B-Kurs mit Note 5 durch einen A-Kurs mit Mindestnote 2
oder einen anderen
B-Kurs mit Mindestnote 3 möglich)
- und in den A-Kursen die Mindestnote 3 aufweist
(Ausgleich von 1x
A-Kurs mit Note 4 durch einen anderen A-Kurs mit Mindestnote 2
oder einen anderen
B-Kurs mit Mindestnote 3 möglich)
- und alle anderen Fächer einen Durchschnitt von
3,0 ergeben
(Ausgleich
von 1x Note 5 im Rahmen der Durchschnittsbildung zu mind. 3,0
möglich,
Note 6 darf nicht
vorkommen)
Es darf nur eine
Ausgleichsmöglichkeit in Anspruch genommen werden!
Ausfälle in FG1 müssen auch in FG1 ausgeglichen werden.
Berechtigung zum Besuch der
gymnasialen Oberstufe
Diesen Abschluss erhält,
- wer mindestens 3 B-Kurse mit Mindestnote 3 hat
(Ausgleich von 1x
B-Kurs mit Note 4 durch einen A-Kurs mit Mindestnote 1
oder einen anderen
B-Kurs mit Mindestnote 2 möglich)
- und im A-Kurs die Mindestnote 2 aufweist
(Ausgleich einer Note
3 durch einen B-Kurs mit
Mindestnote 2 möglich)
- und in mindestens zwei weiteren Fächern Note 2
erreicht
- und alle anderen Fächer einen Durchschnitt von
3,0 ergeben
(Ausgleich von 1x Note
4 und 1x Note 5 im Rahmen der Durchschnittsbildung zu mind. 3,0 möglich,
Note 6 darf nicht
vorkommen)
Es darf nur eine
Ausgleichsmöglichkeit in Anspruch genommen werden!
Ausfälle in FG1 müssen auch in FG1 ausgeglichen werden.