- wird noch überarbeitet -
Die nachfolgende Übersicht zeigt die Mindestanforderungen für die
einzelnen Abschlüsse auf, die unsere Schüler nach aktueller Sekundarstufe
I - Verordnung am Ende der Jahrgangsstufe 10
erreichen können.
Generell gilt:
Die Fächer sind eingeteilt in
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Fächergruppe I:
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Deu, Ma, En, Wahlpflicht I (WAT / Frz / Nat) |
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Fächergruppe II:
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alle anderen Fächer |
erweiterter Hauptschulabschluss / erweiterte
Berufsbildungsreife
B-Kurs-Noten werden in A-Kurs-Noten
umgerechnet, in dem sie um eine Notenstufe aufgewertet
werden.
Diesen Abschluss erhält,
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wer höchstens
1x Note 5 hat
-
oder 2x Note 5 hat (allerdings
nicht gleichzeitig in Mathematik und Deutsch)
und diese jeweils durch ein anderes Fach mit mindestens Note 3 ausgleichen
kann.
(Dabei kann eine 5 in Fächergruppe I nur durch ein Fach der
Fächergruppe I ausgeglichen werden.)
Realschulabschluss / Fachoberschulreife
Diesen Abschluss erhält,
- wer mindestens 2 B-Kurse mit Mindestnote 4 hat
- und in den A-Kursen die Mindestnote 3 aufweist
- und alle anderen Fächer einen Durchschnitt von 3,0 ergeben
(dabei darf keine Note 6 und max. 1x Note 5 vorkommen)
Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
Diesen Abschluss erhält,
- wer mindestens 3 B-Kurse mit Mindestnote 3 hat
- und in den A-Kursen die Mindestnote 2 aufweist
- und in mindestens zwei weiteren Fächern Note 2 erreicht
- und alle anderen Fächer einen Durchschnitt von 3,0 ergeben
(dabei darf keine Note 6 und max. 1x Note 5, diese jedoch nicht in Fächergruppe
I, vorkommen)