< September 2018 >
Mo Di Mi Do Fr Sa So
          1 2
3 4 5 6 7 8 9
10 11 12 13 14 15 16
17 18 19 20 21 22 23
24 25 26 27 28 29 30
Schulzentrum Heinz Sielmann > Wissenswertes > Abschlussbestimmungen

Abschlüsse an Oberschulen

Die nachfolgende Übersicht zeigt die Mindestanforderungen für die einzelnen Abschlüsse auf, die unsere Schüler nach aktueller Sekundarstufe I - Verordnung am Ende der Jahrgangsstufe 10 erreichen können.

Generell gilt:

Die Fächer sind eingeteilt in
Fächergruppe I:
Deu, Ma, En, Wahlpflicht I (WAT / Frz / Nat)
Fächergruppe II:
alle anderen Fächer

 

erweiterter Hauptschulabschluss / erweiterte Berufsbildungsreife

B-Kurs-Noten werden in A-Kurs-Noten umgerechnet, in dem sie um eine Notenstufe aufgewertet werden.
Diesen Abschluss erhält,
  • wer keine Note 6 hat
  • max. 2x Note 5 hat (allerdings nicht gleichzeitig in Mathematik und Deutsch)
    und diese jeweils durch ein anderes Fach mit mindestens Note 3 ausgleichen kann.
    (Dabei kann eine 5 in Fächergruppe I nur durch ein Fach der Fächergruppe I ausgeglichen werden.)

 

Realschulabschluss / Fachoberschulreife

Diesen Abschluss erhält,

  • wer mindestens 2 B-Kurse mit Mindestnote 4 hat
    (Ausgleich von 1x B-Kurs mit Note 5 durch einen A-Kurs mit Mindestnote 2
    oder einen anderen B-Kurs oder dem WP1-Fach mit Mindestnote 3 möglich)
  • und in den A-Kursen die Mindestnote 3 aufweist
    (Ausgleich von 1x A-Kurs mit Note 4 durch einen anderen A-Kurs mit Mindestnote 2
    oder einen anderen B-Kurs oder dem WP1-Fach mit Mindestnote 3 möglich)
  • in den anderen Fächer keine Note 6, maximal 2x Note 5, mindestens 2x Mindestnote 3 erreicht und die übrigen Fächer einen Durchschnitt von 4,0 ergeben

    Es darf nur eine Ausgleichsmöglichkeit in Anspruch genommen werden!

 

Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe

Diesen Abschluss erhält,

  • wer mindestens 3 B-Kurse mit Mindestnote 3 hat
    (Ausgleich von 1x B-Kurs mit Note 4 durch einen A-Kurs mit Mindestnote 1
    oder einen anderen B-Kurs oder dem WP1-Fach mit Mindestnote 2 möglich)
  • und im A-Kurs die Mindestnote 2 aufweist
    (Ausgleich einer Note 3 durch einen B-Kurs oder dem WP1-Fach mit Mindestnote 2 möglich)
  • und in mindestens zwei weiteren Fächern Note 2 erreicht
  • und alle anderen Fächer einen Durchschnitt von 3,0 ergeben
    (dabei keine Note 6, maximal 1x Note 5)

    Es darf nur eine Ausgleichsmöglichkeit in Anspruch genommen werden!