Die Versetzung der
Schüler an einer Oberschule
regelt § 56
der Sekundarstufe I - Verordnung vom 02.08.2007.
Versetzung in die Klasse 8 bzw. 9
B-Kurs-Noten werden in A-Kurs-Noten umgerechnet, in dem sie um eine Notenstufe
aufgewertet werden.
Versetzt wird, wer höchstens 3x Note 5 hat (allerdings nicht gleichzeitig
in Mathematik und Deutsch)
Versetzung in die Klasse 10
B-Kurs-Noten werden in A-Kurs-Noten
umgerechnet, in dem sie um eine Notenstufe aufgewertet werden.
Versetzt
wird,
wer höchstens 1x Note 5 hat
oder 2x Note 5 hat (allerdings
nicht gleichzeitig in Mathematik und Deutsch)
und diese jeweils durch
ein
anderes Fach mit mindestens Note 3
ausgleichen kann.
(Dabei kann eine 5 in Fächergruppe I nur durch ein Fach der
Fächergruppe I ausgeglichen werden.)